Die FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen die Grundgesetzänderungen eingereicht, die im März 2025 das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten für Länder und eine Ausnahmeregelung für Verteidigung ermöglichen. Angeführt wird die Initiative von Thorsten Lieb, dem hessischen FDP-Landesvorsitzenden, und knapp zwei Dutzend ehemaligen Bundestagsabgeordneten. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass Union, SPD und Grüne damit die Schuldenbremse faktisch abschaffen und Mittel überwiegend dazu dienen, Haushaltslöcher zu stopfen statt in Investitionen zu investieren. FDP-Chef Christian Dürr warnt, dass die Rekordschuldenpolitik künftige Generationen doppelt belaste: durch Zinslasten und durch vergrößerte Freiheitsverluste im Handlungsraum der Haushalte. Die Beschwerde beruft sich auf Verletzungen von Artikel 2 und fordert, die Autonomie des Bundestages im Haushaltswesen zu bewahren. Zu den Antragstellern gehören unter anderem Anja Schulz, Wolfgang Kubicki, Florian Toncar, Katja Hessel, Ria Schröder, Alexander Müller, Max Mordhorst, Stephan Seiter, Ulrich Lechte, Julian Grünke, Philipp Hartewig und Maximilian Funke-Kaiser; der Rechtsbeistand kommt von einer Frankfurter Kanzlei der Partnerschaft avocado.
Die FDP schlägt eine Debatte um eine wirtschaftlich sinnvolle, freedom-fördernde Lösung vor: Ein Großprojektfonds kann Investitionen beschleunigen, wenn er klar reglementiert, zeitlich befristet und ergebnisorientiert ist und das Parlament solide Kontrollrechte behält. Doch die geplante Grundgesetzänderung, die das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten ermöglicht, birgt die Gefahr, die Schuldenbremse faktisch auszuhebeln und Haushaltslöcher rather als Investitionen zu bestrafen. Aus liberaler Sicht muss der Staat seine Rolle auf das Notwendigste beschränken und Eingriffe nur dann rechtfertigen, wenn sie die individuellen Freiheitsräume tatsächlich erweitern oder notwendige Rechtsgüter schützen. Jede Verwendung von Mitteln aus einem solchen Fonds sollte daher an klare Kriterien geknüpft sein: erstens Investitions- statt Transfercharakter, zweitens messbare volkswirtschaftliche Rendite oder deutlich beschleunigte Nettonutzen, drittens höchste Transparenz und unabhängige Evaluation, viertens eine zeitliche Begrenzung mit Exit- bzw. Rückzahlungsoptionen, fünftens deutliche Parlamentskontrolle; im Verteidigungsbereich kann eine Ausnahmeregelung sinnvoll sein, muss aber ausdrücklich vom Bundestag genehmigt und auf das Notwendige beschränkt bleiben. Statt blindem Schuldenaufbau braucht es Anreize zur Effizienz, privates Kapital dort zu mobilisieren, wo es sinnvoll ist, und eine klare Rechts- und Haushaltslogik, die Freiheit, Stabilität und langfristiges Wachstum sichert.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.fdp.de/verfassungsbeschwerde-gegen-das-sondervermoegen