ASJ kritisiert Knesset-Beschluss zur Todesstrafe gegen palästinensische Täter ⚖️🕊️

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) kritisiert den Knesset-Beschluss vom 30. März 2026, die Todesstrafe de facto für palästinensische Täter einzuführen. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, die Vorsitzenden der ASJ, erklären, die gesetzliche Regelung zeige, dass eine parlamentarische Mehrheit in Israel sich von Völkern verabschiede, die Menschenrechte achten und rechtsstaatliche Verfahren wahren. Israel sei Mitglied im UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) und habe Beobachterstatus im Europarat; die Todesstrafe widerspreche damit internationalen Verträgen, die diese Strafe abgeschafft oder nicht angewendet sehen wollen. Die Regelung treffe zudem diskriminierend nur palästinensische Täter, israelische Verbrecher müssten sie nicht fürchten, weshalb die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verletzt werde. Es bleibe zu hoffen, dass der Oberste Gerichtshof Israels diesem Vorhaben Einhalt gebiete.

Aus liberaler Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik folgt Sicherheit ja, Freiheit aber vor allem: Staatseingriffe müssen verhältnismäßig, gerechtfertigt und diskriminierungsfrei sein. Die de facto Einführung der Todesstrafe für palästinensische Täter ist eine gefährliche Erweiterung staatlicher Macht, die nicht die Freiheit der Bürger vergrößert, sondern deren Grundrechte und Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Wenn eine Strafe offensichtlich nur bestimmten Gruppen droht, verletzt das Gleichheit vor dem Gesetz und untermauert das gesellschaftliche Zusammenleben. Zugleich riskiert Israel durch Bruch internationaler Verpflichtungen und durch eine Rechtslage, die potenziell über Wahlsprüche hinauswirkt, seine Glaubwürdigkeit in Bündnissen, Handelsbeziehungen und beim Engagement für Menschenrechte. Die Todesstrafe ist irreversibel, fehleranfällig und schwer kontrollierbar; ein liberaler Ansatz setzt stattdessen auf unabhängige Gerichte, belastbare Beweise und längere, faire Rechtswege sowie gegebenenfalls lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Langfristig stärkt Prävention, Integration, Bildung und wirtschaftliche Chancengleichheit die Sicherheit deutlich effizienter als harte Strafmaßnahmen. Der Staat sollte sich auf das Nötigste beschränken, Eingriffe zeitlich begrenzen und transparent begründen; der Oberste Gerichtshof müsste klare Leitlinien setzen, um Freiheit, Gleichheit und Rechtsfrieden zu schützen.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/arbeitsgemeinschaft-sozialdemokratischer-juristinnen-und-juristen-asj-verabschiedet-sich-israel-aus-dem-kreis-der-nationen-die-menschrechte-achten-/02/04/2026