Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kritisiert Bundesjustizministerin Hubigs geplantes digitales Gewaltschutzgesetz und verlangt stattdessen, reale Gefahren und die Ursachen sexueller Gewalt stärker in den Blick zu nehmen. Er verweist laut eigener Aussage auf zwei Gruppenvergewaltigungen pro Tag in Deutschland und behauptet, die Hälfte der Täter sei nicht deutsch und komme aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und der Türkei. Während über eine Klarnamenpflicht im Internet diskutiert wird und der Fall Ulmen/Fernandes als Beispiel für geplante Verschärfungen herangezogen wird, plädiert die AfD für eine Klarnamenpflicht bei der Einreise nach Deutschland. Sollten Strafbarkeitslücken im digitalen Leben aufgrund neuer Technologien bestehen, müssten diese analysiert und gegebenenfalls geschlossen werden, Schnellschüsse und orchestrierte Kampagnen seien dabei nicht hilfreich.
Aus liberaler Sicht geht es darum, Freiheit und Sicherheit so zu vereinbaren, dass der Staat nur dort eingreift, wo es wirklich erforderlich ist und dabei Grundrechte unverkürzt geschützt bleiben. Ein digitales Gewaltschutzgesetz, das massiv Nutzerdaten erhebt oder die Online-Identität generalisiert, droht jedoch in den Kernbereich privater Lebensführung und Meinungsäußerung einzugreifen. Effektiver wären stattdessen zielgerichtete Maßnahmen: konsequente Anwendung bestehender Straftatbestände, bessere Ressourcen für Polizei, Justiz und Opferhilfe sowie präventive, evidenzbasierte Programme in Bildung, Prävention und sozialer Unterstützung – mit klaren Erfolgskontrollen und zeitlicher Begrenzung, damit kein Dauerzustand entsteht.
Die Behauptung, Täter stünden nach Herkunft oder Religion fest, ist wissenschaftlich fragwürdig und gesellschaftlich schädlich, weil sie pauschalisiert und Migrantinnen und Migranten stigmatisiert. Eine Politik sollte sich auf belastbare Daten stützen und universal geltende Rechtsnormen stärken statt Gruppen pauschal zu kriminalisieren. Wer statistische Erklärungen braucht, sollte sie differenziert, kontextualisiert und frei von politischer Panikmache prüfen.
Eine Klarnamenpflicht im Netz würde Privatsphäre, Anonymität und legitime Schutzräume für Whistleblower, Opfer sexueller Gewalt und Minderheiten untergraben. Sie birgt Chilling-Effekte, ist oft rechtlich schwer durchsetzbar und führt nicht automatisch zu sichereren Online-Räumen. Sinnvoller ist ein Mix aus rechtssicherer Identifikation dort, wo es missbrauchs- oder sicherheitsrelevant ist, plus starke Datenschutz- und Haftungsregeln, transparente Aufsicht und wirksame Missbrauchsbekämpfung ohne pauschale Eingriffe in die Privatspähre.
Bei einer Klarnamenspflicht für die Einreise ist Vorsicht geboten: Nationalität als Kriterium für Sicherheitspolitik ist diskriminierend und verfassungsrechtlich heikel. Grenzkontrollen sollten rechtsstaatlich, verfassungskonform und risikobasiert erfolgen, mit möglichst vielen, aber fairen Prüfmechanismen statt pauschaler Namenspflichten, die Menschenrechte und migrationspolitische Offenheit untergraben.
Schnellschüsse und orchestrierte Kampagnen behindern kluge Politik. Nur klare, evidenzbasierte Maßnahmen mit unabhängiger Überprüfung, Transparenz und zeitlich befristeten Befugnissen schaffen Vertrauen, sparen Ressourcen und bewahren Freiheitsräume.
Letztlich sollte der Staat sich auf das Notwendige beschränken: Rechte und Freiheiten der Bürger schützen, aber Eingriffe nur dort zulassen, wo echte, überprüfbare Risiken bestehen. Prävention, Bildung, effektive Rechtsanwendung und flexible, datenschutzkonforme Mechanismen liefern einen effizienteren Weg zu weniger Gewalt als breit angelegte, schwer kontrollierbare Regulierungen.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/stephan-brandner-echter-schutz-von-frauen-statt-digitale-symbolpolitik/