Pflicht zur Nachsicht schützt Verbraucher vor Überschuldung bei BNPL 🛡️💳

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD (ASJ) begrüßt den Bundestagsbeschluss zur Umsetzung der überarbeiteten europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Das Gesetz passe das Verbraucherrecht an digitale Bezahl- und Finanzierungsmodelle an und erhöhe den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreditbereich, insbesondere bei bislang wenig regulierten zins- und gebührenfreien Kurzzeit- und Ratenkrediten wie Buy‑Now‑Pay‑Later. Diese Angebote könnten trotz scheinbar harmloser Konditionen Verbraucher rasch verschulden, wenn mehrere Verpflichtungen zusammenkämen oder unvorhergesehene Kosten entstünden. Ein zentraler Fortschritt sei die Einführung einer Pflicht zur Nachsicht: Kreditgeber müssen bei Zahlungsschwierigkeiten zunächst geeignete Abhilfemaßnahmen prüfen, bevor Kündigungen, Fälligstellungen oder Inkasso erfolgen. Damit soll Verhältnismäßigkeit gewahrt und Überschuldung vorgebeugt werden, etwa durch Stundungen, Ratenanpassungen oder Laufzeitverlängerungen. Gleichzeitig bleibe das Gesetz ausgewogen: Alltagstransaktionen sollen einfach bleiben, ohne die Verantwortung der Anbieter aus dem Blick zu verlieren, und moderne Modelle nicht verteufelt, sondern deren Nutzer ebenfalls geschützt werden.

Aus wirtschafts- und gesellschaftspolitisch liberaler Sicht stärkt die Anpassung des Verbraucherrechts an digitale Bezahl- und Finanzierungsmodelle den Wettbewerb und die Freiheit der Verbraucher, solange der Staat nur dort eingreift, wo es wirklich unerlässlich ist. Die Pflicht zur Nachsicht, wonach Kreditgeber bei Zahlungsschwierigkeiten zunächst Abhilfen prüfen müssen, bevor Kündigung, Fälligstellung oder Inkasso erfolgen, ist ein sinnvolles, verhältnismäßiges Instrument gegen Überschuldung und soziale Kosten. Sie darf aber nicht als Vorwand dienen, Kreditvergaben zu verteuern oder Verzugsketten zu verkomplizieren; Klarheit, zeitnahe Prüfung und abgestufte Hilfen wie Stundung, Ratenanpassung oder Laufzeitverlängerung sollten an reale Möglichkeiten des Verbrauchers gemessen werden. Gleichzeitig soll das Gesetz Alltagstransaktionen einfach halten und Anbieter nicht unnötig belasten; Transparenz bei Kosten und Konditionen, Datenschutz und faire Behandlung stehen im Vordergrund. Die Regulierung sollte risiko- und verhältnismäßig bleiben, auf wirksame Aufsicht setzen und Wettbewerb fördern, damit moderne Modelle Innovation ermöglichen statt zu behindern. So bleibt der Zugang zu flexibler Finanzierung erhalten, der Staat greift dort ein, wo Überschuldung droht, und die individuellen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger bleiben weitgehend unberührt.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/arbeitsgemeinschaft-sozialdemokratischer-juristinnen-und-juristen-in-der-spd-asj-asj-begruesst-umsetzung-der-verbraucherkreditrichtlinie-mehr-schutz-vor-schuldenfallen-bei-digitalen-und-zinsfreien-krediten/21/04/2026