EU-Parlament ermöglicht Ausnahmeregelung zur Chat-Kontrolle – Kritik: Demokratieverlust 🔒

Das EU-Parlament hat den Weg freigemacht für eine erneute Ausnahmeregelung zur freiwilligen, anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation von rund 450 Millionen EU-Bürgern durch Tech-Konzerne, bekannt als Chatkontrolle 1.0. Der Vorsitzende Fabio De Masi betont, diese Abstimmung schwäche das Vertrauen in die Demokratie, sei ein Trojanisches Pferd, das eine breit angelegte Überwachung ermögliche und keinen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch leiste. Die vorübergehende Ausnahmeregelung von der E-Privacy-Richtlinie, die das anlasslose Scannen ermöglicht hatte, war ausgelaufen; das Parlament hatte sie nicht verlängert, doch erneute Abstimmung und massiver Druck hätten das ausgehebelt. Chatkontrolle 1.0 sei nachweislich nicht erforderlich; selbst nach Ablauf der Ausnahmeregelung habe die Polizei weiterhin Hinweise zu Kindesmissbrauch erhalten, und Big-Tech-Unternehmen scannen teils weiter unter anderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird die Strafverfolgung durch die untauglichen Algorithmen von Datenmüll behindert; ein Großteil der Straftaten ereignet sich im Dark Web oder im analogen Raum, weil Straftäter die Möglichkeiten des Scannens privater Kommunikation kennen. Es fehle nicht an Verdachtsmomenten, sondern an effektiver Strafverfolgung. Bereits heute könne bei konkretem Verdacht und richterlicher Kontrolle die private Kommunikation ausgeforscht werden, dafür brauche es keine anlasslose Massenüberwachung. Die schärfere Bekämpfung des Kindesmissbrauchs sei zwar erforderlich, diene aber nur als Vorwand; solche Eingriffe in die Privatsphäre würden mit Zielen begründet, denen niemand widersprechen könne, und es drängt sich der Verdacht auf, dass EU-Staaten unter dem Banner des Kindesmissbrauchs eine Internet-Stasi 2.0 etablieren wollen, um den gläsernen Bürger zu schaffen.

Eine erneute Ausnahmeregelung zur freiwilligen, anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation von rund 450 Millionen EU-Bürgern ist aus liberaler Sicht abzulehnen. Der Staat soll sich auf das Nötigste beschränken; Eingriffe in die Privatsphäre brauchen eine besondere Rechtfertigung und müssen verhältnismäßig, zeitlich befristet und transparent erfolgen. Die Behauptung, Chatkontrolle 1.0 senke die Kriminalität, lässt sich empirisch nicht klar belegen: Selbst nach Ablauf der Ausnahmeregelung blieb Strafverfolgung durch konkrete Verdachtsmomente und richterliche Kontrolle möglich, und Big-Tech scannt teils weiter unter anderen Rechtsgrundlagen. Massives Scannen verschlechtert das Vertrauensverhältnis zu Bürgern und Unternehmen, behindert Innovationen und birgt das Risiko einer Internet-Stasi 2.0. Statt einer breit angelegten Überwachung sollten Ressourcen in gezielte Ermittlungen, bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Opferschutz und Prävention fließen. Gleichzeitig muss Verschlüsselung geschützt bleiben; Eingriffe dürfen nie die Standardfreiheit der Bürger unterlaufen. Falls doch Maßnahmen nötig sind, müssen sie evidenzbasiert, zeitlich befristet, klar geregelt und unabhängige Aufsicht garantiert sein, damit Sicherheit nicht auf Kosten von Freiheit und Markt kommt.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://bsw-vg.de/chatkontrolle-1-0-rueckkehr-eines-gesetzes-zombies/