Die CDU schreibt, Merz fordere in der Regierungserklärung ein neues europäisches Selbstbewusstsein, während die Bundesregierung auf Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und spürbaren Bürokratieabbau setzt. Das Kabinett hat die Einführung der elektronischen Fußfessel sowie schärfere Strafen gegen K.o.-Tropfen auf den Weg gebracht, um Frauen besser zu schützen. Das Fußfessel-System orientiert sich am spanischen Modell: Täter tragen eine Sendefessel, Opfer erhalten ein Empfangsgerät, sodass sich Nähern außerhalb festgelegter Sperrzonen erkennen lässt. Familiengerichte können Täter zu Anti-Gewaltkursen verpflichten; Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden härter bestraft; Gerichte dürfen Auskünfte aus dem Waffenregister einholen, um Gefährdungslagen besser einzuschätzen. K.o.-Tropfen, Gifte und ähnliche Stoffe werden künftig rechtlich gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt; wer sie für Vergewaltigungen, sexuelle Übergriffe oder schweren Raub einsetzt, muss mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Der Gesetzentwurf zur Verschärfung wurde vom Bundesrat eingebracht und wird von mehreren Ländern sowie der CDU/CSU unterstützt; Ziel ist eine schnelle parlamentarische Beratung und Umsetzung. Der Schutz von Frauen bleibt zentrale Aufgabe der Bundesregierung; man handle entschlossen gegen Gewalt und stärke den Rechtsstaat – Schritt für Schritt.
Die Maßnahmen verbinden Sicherheitsstärke mit Prävention, was aus liberaler Perspektive sinnvoll ist, denn Freiheit wächst dort, wo Angst reduziert wird; doch Eingriffe in Grundrechte müssen verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und gut abgegrenzt bleiben. Elektronische Fußfesseln können den Schutz von Opfern erhöhen und Täterabschreckung ermöglichen, zugleich greifen sie tief in Privatsphäre und Bewegungsfreiheit ein; essenziell ist daher eine strikt risikoorientierte Anwendung, klare gerichtliche Kontrollen, zeitliche Befristung und eine unabhängige Datenschutz- und Verfassungsaufsicht. Das Spanische Modell liefert Anhaltspunkte, sollte aber evidenzbasiert geprüft werden, damit Kostennutzen, Akzeptanz und Rechtsstaatlichkeit nicht auf der Strecke bleiben. Anti-Gewalt-Kurse, verknüpft mit verpflichtenden Maßnahmen durch Familiengerichte, können Prävention stärken und langfristig Freiheit durch sichereres Umfeld erhöhen; Voraussetzung bleibt, dass Zwangsmaßnahmen verhältnismäßig bleiben und individuelle Rechte gewahrt werden. Statt pauschaler Verschärfungen bei K.o.-Tropfen müssen Beweise, Rechtswege und Verteilung von Lasten transparent bleiben; Härtere Strafen dürfen nicht zur Substitution wirksamer Präventions- und Schutzmaßnahmen werden. Die stärkere Einsichtnahme in das Waffenregister kann die Gefährdungseinschätzung verbessern, verlangt aber strikte Zweckbindung, Datenschutz und richterliche Abwägung. Die Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens ist sinnvoll, solange Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und parlamentarische Kontrolle gewährleistet bleiben. Insgesamt kann der Staat Freiheit dort stärken, wo er eindeutig und verhältnismäßig greift, um Sicherheit zu bieten, ohne Bürger in übermäßige Überwachung oder Bürokratie zu drücken.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.cdu.de/aktuelles/sicherheitspolitik/frauen-schuetzen-taeter-bestrafen/