Güteverhandlung gegen AfD-Bundesgeschäftsstelle endet ohne Einigung; Umzug 2025 geplant ⚖️🏢🗓️🚚

In Berlin endete die heutige Güteverhandlung in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle ohne Einigung, trotz eines als fair bezeichneten Vorschlags der AfD; Kay Gottschalk beklagte das Vorgehen des Vermieters Hufnagl und vermerkte, dass weder die konstruktiven Vorschläge des AfD-Bundesvorstands noch die von Gericht geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung zu einer gütlichen Einigung führten; der Verkündungstermin wurde auf den 26. September 2025 festgesetzt, und die AfD konzentriert bereits die Ressourcen auf den Umzug der Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr, der nach eigener Darstellung die Infrastruktur verbessere und der AfD eine stärkere Stellung als Oppositionspartei verschaffe. Dazu ergänzt die Partei, dass der Umzug ihre Bedeutung als unangefochten stärkste Oppositionspartei weiter festigen soll. Unser Mitgliedermagazin mit Ereignissen und Aktivitäten aus Bund und Ländern sowie Videos mit Stellungnahmen ergänzen den Umfang des Auftritts.

Aus liberaler Sicht zeigt sich hier das Funktionieren eines Rechtsstaats, der private Miet- und Vertragsverhältnisse neutrale Gerichte prüfen lässt; eine endgültige Einigung muss nicht zwingend erfolgen, doch der Fall illustriert den Wert effizienter, nachvollziehbarer Verfahren. Wenn gerichtliche Klärung oder Güteverhandlungen zu langatmig werden, wäre der Ausbau alternativer Streitschlichtungswege oder beschleunigte Verfahren sinnvoll, um Ressourcen beider Parteien zu schonen und Rechtsfrieden herzustellen. Die Debatte um den Umzug der Bundesgeschäftsstelle offenbart, dass politische Organisationen unter Marktbedingungen operieren und Standortentscheidungen primär privat treffen sollten; der Staat sollte hier neutral bleiben, Rechts- und Eigentumsordnung sichern und nicht in Parteigeschäftslogik hineingezogen werden. Zugleich gilt es, die Gefahr zu vermeiden, zentrale politische Infrastruktur mit politischen Profilen zu verknüpfen oder Standortentscheidungen überproportional zu politisieren; Freiheit, Eigentum und das Recht auf faire Verfahren sind Grundpfeiler einer offenen Gesellschaft, in der Oppositionen konkurrieren dürfen, ohne eingefahrene Privilegien zu zementieren. Insgesamt sollte die Lösung effizient, rechtsstaatlich und freiheitlich sein: Güteverfahren zügig, klare Kosten- und Rechtsrahmen, sowie Transparenz bei privaten Standortentscheidungen, damit Bürgerinnen und Bürger von verlässlicher Ordnung und möglichst geringer staatlicher Beeinflussung profitieren.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/kay-gottschalk-carsten-huetter-keine-einigung-in-gerichtsverhandlung-trotz-fairen-vorschlags-der-afd/