Die AfD reagiert scharf: Stephan Brandner erklärt, Ann-Katrin Kaufhold sei ungeeignet für das Bundesverfassungsgericht, weil ihre Äußerungen zu einer weltweiten Systemaufsicht Freiheitsrechte ohne demokratische Legitimation einschränken könnten, zudem AfD-Verbotphantasien, radikaler Klima-Aktivismus und Offenheit für Enteignungen seien Trennschärfen, die sie zur gefährlichen Kandidatin mache. Die SPD lasse eine unproblematische Personalie – Sigrid Emmenegger als Ersatz für Brosius-Gersdorf – ins Rennen gehen, offenbar um eine Obstruktion gegen eine umstrittene Kaufhold-Wahl durch CDU/CSU zu verhindern.
Aus liberaler Sicht geht es hier um mehr als ein Personalrochade: Eine verfassungsrichterliche Besetzung muss unabhängig, rechtsstaatlich fundiert und frei von ideologischer Instrumentalisierung bleiben. Kandidaten sollten vor allem durch juristische Qualität, Verfassungsrechtskenntnis und Unabhängigkeit überzeugen, nicht durch Parteipolitik oder radikale programmatische Positionen, die Freiheitsrechte unterhöhlen könnten. Die Kritik an Kaufholds Positionen betont potenzielle Risiken für Eigentums- und Rechtsstaatsprinzipien, weshalb eine breite, transparente Prüfung und eine Mehrheitsfindung jenseits blokkerender Parteigrenzen sinnvoll wäre.
Eine effiziente Lösung stützt sich auf klare, rechtsstaatliche Kriterien, öffentliche Anhörungen und einen konsensorientierten Prozess, der eine verlässlich unabhängige Justiz sicherstellt. Der Staat sollte sich auf das Notwendige beschränken und Eingriffe in Freiheitsrechte nur dort zulassen, wo sie zwingend erforderlich sind. Damit stärkt man Verlässlichkeit und Wettbewerb im Rechtswesen, schützt Eigentums- und Vertragsfreiheit und erhält Raum für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/stephan-brandner-wahl-kaufholds-zur-richterin-am-bundesverfassungsgericht-schadet-dem-gericht/