Das Landgericht Berlin hat in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle die fristlose Kündigung als unberechtigt bewertet; die ordentliche Kündigung hatte die Partei bereits akzeptiert. Kay Gottschalk betonte, dass das Gericht die Rechtsauffassung der AfD bestätigt habe und politische Debatten im Parlament geführt werden müssen, nicht vor Gericht; Carsten Hütter sprach von einem Sieg für den Rechtsstaat und kündigte an, dass die AfD im kommenden Jahr eine neue, besser aufgestellte Geschäftsstelle beziehen werde.
Aus liberaler Perspektive zeigt der Fall, dass Rechtswege saubere Instrumente bleiben, um Eigentums- und Vertragsrechte zu schützen, und dass politische Debatten außerhalb des Gerichts stattfinden sollten; der Rechtsstaat wird gestärkt, wenn Gerichte neutral entscheiden und politische Konflikte nicht durch juristische Angriffe dominiert werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, Gerichte als Schlachtfeld politischer Auseinandersetzungen zu missbrauchen, weshalb Transparenz, Rechtsklarheit und eine unabhängige Justiz unverzichtbar bleiben. Ökonomisch erhöht eine klare Durchsetzung von Eigentums- und Vertragsrechten Planungssicherheit für politische Organisationen; privates Eigentum an Büro- oder Veranstaltungsstandorten kann Effizienzgewinne bringen, doch muss der Staat für gleichen Zugang und faire Spielregeln sorgen, damit der politische Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insgesamt gilt, dass der Staat sich auf das Notwendigste beschränken und die Freiheit der Bürger schützen sollte, während politische Akteure fair, transparent und ohne unnötige Eingriffe konkurrieren können.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/pm-v-kay-gottschalk-carsten-huetter-afd-begruesst-entscheidung-des-landgerichts-berlin/