LG Berlin: Fristlose Kündigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle unberechtigt; ordentliche Kündigung akzeptiert ⚖️🏛️🔒

Das Landgericht Berlin hat in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle zugunsten der Partei entschieden und die fristlose Kündigung als unberechtigt bewertet; die AfD betont, dass die ordentliche Kündigung bereits akzeptiert wurde und der Rechtsstaat durch das Urteil gestärkt werde, während man künftig eine neue, besser situiierte Geschäftsstelle beziehen werde. Aus liberaler Sicht zeigt der Fall, wie wichtig funktionierende Rechtswege, klare Eigentums- und Vertragsrechte sowie eine unabhängige Justiz sind. Politische Debatten gehören in Parlamente und in die politische Öffentlichkeit, nicht in Gerichte; Gerichte sollten lediglich Rechtsfragen statt politische Auseinandersetzungen klären. Gleichzeitig macht der Fall deutlich, dass staatliche Ressourcen effizient eingesetzt werden müssen und Rechtsverfahren zügig sowie vorhersehbar geführt werden sollten, damit der Rechtsstaat nicht durch langwierige Auseinandersetzungen belastet wird. Der Staat sollte Eigentums- und Vertragsrechte schützen, without politische Ziele zu instrumentalisieren, und dabei Neutralität wahren. Eine pluralistische Gesellschaft profitiert von offenen, fairen Rahmenbedingungen für Organisationen unterschiedlicher Couleur, ohne dass der Staat unnötig interveniert; letztlich stärkt eine verlässliche Rechtsordnung die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht es ihnen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/kay-gottschalk-carsten-huetter-afd-begruesst-entscheidung-des-landgerichts-berlin/