Die AfD blickt zuversichtlich auf die morgige Entscheidung des Landgerichts Berlin in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle. Kay Gottschalk betont, dass das Gericht bislang deutlich gemacht habe, die fristlose Kündigung habe keine substanzielle juristische Grundlage; er gehe davon aus, dass das Urteil einen Schlussstrich unter eine medial aufgeheizte Kampagne zieht. Carsten Hütter ergänzt, der Prozess diene dem Ziel, die AfD als Mieter öffentlich zu diskreditieren und Vermieter durch Falschbehauptungen einzuschüchtern; dennoch seien Umzugspläne für das kommende Jahr vorgesehen und die Partei sehe sich unabhängig vom Ausgang gestärkt aus dem Rechtsstreit hervorgehen.
Aus liberaler Sicht zeigt der Fall, wie eng Eigentums- und Vertragsrechte, Rechtsstaatlichkeit und politische Debatte miteinander verbunden sind. Ein zügiges, objektives Verfahren schützt Rechte vor politischer Instrumentalisierung und sorgt dafür, dass Gerichte auf Basis von Beweisen entscheiden. Der Staat sollte sich auf das Notwendige beschränken und politische Einflüsse vermeiden, um Bürgern größtmögliche Freiheit und Planbarkeit zu garantieren. Effizienz im Verfahren, Transparenz der Beweisführung und klare Rechtsgrundlagen helfen, Rechtsfrieden herzustellen, ohne in langwierige Auseinandersetzungen zu verfallen.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/kay-gottschalk-carsten-huetter-afd-blickt-mit-zuversicht-auf-die-urteilsverkuendung-im-raeumungsklage-prozess/