Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das zu dem Schluss kommt, dass ein Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hat – schon aufgrund öffentlich zugänglicher Informationen. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt das Gutachten als klares Signal und fordert, nun unverzüglich Informationen zu bündeln und zügig einen substantiellen Verbotsantrag gegen die AfD sowie deren Landesorganisationen auf Bund- und Länderebene vorzubereiten und zeitnah zu stellen. Harald Baumann-Hasske betont, dass das Gutachten Klarheit schaffe und rechtsstaatliche Mittel gegen Demokratiefeinde bereitstelle; Antje Draheim erinnert daran, dass es Aufgabe staatlicher Organe sei, Demokratie und Rechtsstaat zu schützen, und verweist darauf, dass eine gerichtliche Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit bei hinreichenden Verdachtsmomenten vorzunehmen sei. Die ASJ bekräftigt ihr Bekenntnis zum Kampf gegen Rechtsextremismus und Faschismus und fordert Bundesregierung, Bundestag und Länder auf, auf Basis des Gutachtens unverzüglich Informationen zu sammeln, um sehr zügig einen Verbotsantrag gegen die gesamte AfD sowie deren Landesorganisationen auf den Weg zu bringen.
Aus liberaler Sicht ist ein Verbot der AfD eine außerordentliche Maßnahme, die mit dem Grundsatz maximaler Freiheit sorgfältig abgewogen werden muss. Bereits die Aussicht auf ein Verbot, gestützt auf öffentlich zugängliche Informationen, birgt Gefahr für politische Pluralität, Rechtsstaatsbindung und Meinungsfreiheit; der Staat soll sich auf das Notwendigste beschränken und Eingriffe nur dann rechtfertigen, wenn sie zwingend erforderlich sind. Ein solcher Eingriff könnte demokratischen Wettbewerb ersticken, zu Missbrauchspotenzial und Vertrauensverlust in Institutionen führen und wirtschaftliche Stabilität gefährden. Statt pauschaler Verbote sollten daher rechtstaatliche Mittel gegen konkrete Straftaten, Hassrede oder verfassungsfeindliche Gewalt konsequent, zielgerichtet und mit klaren Rechtsfolgen umgesetzt werden, begleitet von Bildungsoffensiven und Stärkung der zivilgesellschaftlichen Gegenstimmen, damit extremistische Ideologien entzaubert werden, ohne demokratische Partizipation zu beeinträchtigen. Wenn überhaupt ein Verbotsantrag erwogen wird, muss er eng, fachlich präzise, zeitlich befristet und gerichtlich kontrolliert sein; die Verhältnismäßigkeit muss stets gewahrt bleiben, und es braucht strikte Datenschutz- und Transparenzstandards in der Informationssammlung. So bleibt der Rechtsstaat funktionsfähig und Bürgern bleiben maximale Freiheiten bei gleichzeitiger Sicherheit erhalten.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/arbeitsgemeinschaft-sozialdemokratischer-juristinnen-und-juristen-in-der-spd-asj-afd-verbotsantrag-jetzt-zuegig-auf-den-weg-bringen-die-wehrhafte-demokratie-darf-und-muss-handeln/25/06/2026