Eilanträge gegen Niedersachsen-Ausschluss abgelehnt; Möller: Rechtsstaatsdefizit ⚖️🗳️

Die Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe gegen den Ausschluss von der Kommunalwahl in Niedersachsen wurden abgelehnt, eine gerichtliche Prüfung durch Gerichte wird erst Jahre nach der Wahl stattfinden. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stefan Möller nimmt hierzu Stellung und beklagt, dass ein Bundesland, das Oppositionspolitiker durch politisch besetzte Wahlausschüsse von der Teilnahme ausschließt und Spuren durch Löschung von Daten beseitigen will, ein schweres Rechtsstaatsdefizit habe; angesichts dieser Erfahrungen, die man eher in autoritären Regimen erwartet, klingen die Phrasen von der Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats zunehmend hohl.

Politisch besetzte Wahlausschüsse, die Oppositionspolitiker von der Teilnahme ausschließen, untergraben den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat. Aus liberaler Sicht muss der Staat die größtmögliche Freiheit schützen und sich nur dort einmischen, wo es zwingend notwendig ist; daher braucht es eine unabhängige, transparente Wahlverwaltung und schnelle, rechtsstaatliche Überprüfungen. Klare gesetzliche Kriterien für Ausschlussentscheidungen sind unerlässlich, um Willkür zu verhindern und die Gleichbehandlung aller Bürger sicherzustellen; jegliche Datenlöschung oder Manipulation der Daten muss ausgeschlossen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Kritik an einem Rechtsstaatsdefizit ist ernst und sollte nicht durch zusätzliche Eingriffe in individuelle Freiheiten beantwortet werden, sondern durch stärker verlässliche Institutionen, transparente Verfahren und beschleunigte Rechtswege. Nur so lässt sich das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie stärken, in der Bürgerinnen und Bürger möglichst frei entscheiden können.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/stefan-moeller-dysfunktionaler-rechtsschutz-gegen-wahlteilnahmeverbote-durch-wahlausschuesse/