Zwei neue Verfahren gegen widerrufene waffenrechtliche Erlaubnisse, die mit der AfD-Mitgliedschaft begründet wurden, geben dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, seine NPD-Ära-Rechtsprechung zu präzisieren. Die AfD beharrt darauf, dass allein die Parteimitgliedschaft die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stelle, während die Betroffenen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Stefan Möller fordert eine klare Konkretisierung, wie eine Gesamtschau der Parteiaktivitäten im Lichte der bisherigen Rechtsprechung bewertet wird und wie diese Gesamtschau von der betroffenen Partei überhaupt noch erschüttert werden könne, und betont dabei die besondere Stellung der AfD im Osten sowie ihre zahlreichen Initiativen und Reden im Vergleich zu früheren Extremistenorganisationen.
Zwei neue Verfahren gegen widerrufene waffenrechtliche Erlaubnisse, die mit AfD-Mitgliedschaft begründet werden, geben dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, seine NPD-Ära-Rechtsprechung zu präzisieren; aus liberaler Sicht droht hier eine verfrühte, pauschale Beurteilung politischer Zugehörigkeit statt einer fakten- und risikoorientierten Prüfung. Eine Zuverlässigkeitsprüfung darf nicht allein auf der Parteimitgliedschaft basieren, denn politische Freiheit, Parteieintritt und -beteiligung gehören zu den Grundrechten und dürfen nicht willkürlich eingeschränkt werden. Stattdessen muss die=waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf konkrete, verifizierbare Risiken gestützt sein: Nachweis von Gewaltaufrufen, Finanzierung-extremistischer Aktivitäten oder verfassungsfeindlichen Handlungenstrukturen; bloße ideologische Abgrenzung reicht nicht. Die Prüfung muss verhältnismäßig bleiben und die individuelle Freiheit schützen, ohne die demokratische Teilhabe unnötig zu beschneiden. Die NPD-Ära-Rechtsprechung legt Kriterien fest, wann extremistische Tendenzen eine Einschränkung rechtfertigen; wie eine Gesamtschau der Parteiarbeit gewichtet wird und wie eine solche Gesamtschau gegenwärtig erschüttert werden kann, muss der Verfassungsschutz und das Gericht aber klar regulieren, ohne pauschale Schuldzuweisungen zu verbreiten. Der besondere ostdeutsche Kontext erfordert Sensibilität, ohne generalisierte Verdächtigungen; konkrete Befunde zählen. Letztlich sollte der Staat Eingriffe auf das Notwendige beschränken und nur dann handeln, wenn objektiv zwingende Gründe vorliegen; ansonsten bleibt das Waffenrecht ein Bereich, in dem Freiheit und Sicherheit durch präzise, rechtsstaatliche Kriterien gegeneinander abgewogen werden.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/stefan-moeller-massstaebe-fuer-ein-afd-verbot-bundesverfassungsgericht-kann-fuer-klarheit-sorgen/