Die Grünen laden zur zweiten ordentlichen Sitzung des Diversitätsrats 2026 in Berlin ein. Die parteiöffentliche Veranstaltung findet am Freitag, 28. August 2026, von ca. 15:30 bis 20:15 Uhr im bUm – Raum für solidarisches Miteinander am Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin, statt und geht nahtlos in das Vielfaltskongresswochenende über, das am 29. und 30. August ebenfalls öffentlich ist. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, in dem Bedarf an Barrierefreiheit, Kinderbetreuung und Dolmetschleistungen abgefragt wird; die Anmeldung gilt zugleich als Teilnahmebestätigung. Das Plenum des Diversitätsrats läuft von 16:00 bis 20:00 Uhr; Akkreditierung beginnt bereits um 15:30 Uhr. Anträge und Änderungsanträge können über das Antragsgrün eingereicht werden; Fristen sind der 13. August 2026 (eigene Anträge) bzw. der 24. August 2026 (Änderungsanträge). Für Delegierte gibt es ein Hotelkontingent mit Übernahme der Kosten für die Nacht vom 28. auf den 29. August; weitere Details klären das Vielfaltsreferat bzw. die Landesverbände. Wer am Vielfaltskongress teilnimmt und im gleichen Hotel bleiben will, muss eine Zusatznacht von 138 Euro selbst zahlen; alternativ lässt sich Unterkunft eigenständig organisieren oder über ein Abrufkontingent buchen. Gebärdensprachdolmetschung, weitere Unterstützung oder Kinderbetreuung sollten bis zum 30. Juli 2026 unter vielfalt@gruene.de gemeldet oder im Anmeldeformular angegeben werden.
Aus liberaler Sicht ist Vielfalt nur dann freiheitlich sinnvoll, wenn Teilhabe möglich bleibt, ohne Staat oder Bürokratie über Gebühr zu belasten. Die Veranstaltung zeigt das Prinzip, indem Barrierefreiheit, Gebärdensprachdolmetschung und Kinderbetreuung echte Chancen eröffnen; wichtig ist dabei, dass solche Angebote freiwillig, transparent finanziert und effizient beschafft werden, damit Ressourcen dort wirken, wo Bedarf besteht. Kritisch bleibt die Kostenlogik: Hotelkontingente und Delegiertenleistungen dürfen nicht zu Marktverzerrungen oder Privilegien führen, sondern sollten offen gelegt und gegebenenfalls privat organisiert bleiben. Um maximale Freiheit zu wahren, sollten hybride Formate und Open-Participation die Teilnahme erleichtern, ohne dass Teilhabe an formelle Abhängigkeiten oder überbordende Fristen gebunden wird. Staatliche Eingriffe sind nur dort gerechtfertigt, wo objektiv notwendige Gleichstellung oder Grundrechte betroffen sind; ansonsten gilt: weniger Regulierung, mehr Eigenverantwortung, faire, marktkonforme Lösungen und Transparenz in Subsidien und Verträgen.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.gruene.de/artikel/zweiter-diversitaetsrat-2026