Bayern startet ein Pilotprojekt mit einer Bezahlkarte für Asylbewerber in vier Regionen, die ab dem 21. März 2024 Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Guthaben auf eine Mastercard-weit nutzbare Karte buchen. Bargeld bleibt nur bis zu 50 Euro monatlich, und Überweisungen, Online-Käufe, Glücksspiel sowie Transfers ins Ausland sind gesperrt. Die Kosten trägt der Freistaat; die Karte ist örtlich begrenzt auf den Aufenthaltsbereich. Bund und eine bundesweite Rechtsgrundlage sollen folgen, während Vertreter der Kommunen betonen, dass die Belastung hoch ist und andere Bundesländer noch keine klare Lösung haben. Die Debatte spitzt sich zu, weil Kritik an Verzögerungen der Grünen laut wird und Lösungen wie Rückkehrabkommen, sichere Herkunftsstaaten und Drittstaatenverfahren gefordert werden, um Migration steuerbar zu machen und Kommunen zu entlasten.
Aus liberaler Sicht sollte der Staat nur dort greife, wo es nötig ist, und Bürgern größtmögliche Freiheiten lassen. Eine flächendeckende Bargeldreduktion durch eine Bezahlkarte kann Freiheitsgrade einschränken und birgt Datenschutz- und Kontrollrisiken. Ein Pilotprojekt ist sinnvoll, doch braucht es echte Transparenz, unabhängige Evaluation, klare Rechtsgrundlagen und zeitliche Befristung mit verlässlicher Rückmeldemöglichkeit. Statt monolithischer Kartenlösungen könnte eine bedarfsorientierte, rechtskonforme Unterstützung mit leichter Zugänglichkeit und individueller Wahlfreiheit die Teilhabe besser fördern. Zudem sollte eine bundesweite, rechtsverbindliche Regelung geschaffen werden, damit Migrationspolitik nicht in teils widersprüchlichen Landesinitiativplänen verfängt, und die Balance zwischen Humanität, Sicherheit und Freiheit für alle Bürger gewahrt bleibt.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.csu.de/aktuell/meldungen/maerz-2024/startschuss-fuer-bayerische-bezahlkarte/