Verfassungsbedenken am Rundfunkbeitrag – Liberale Reformwege 🗳️⚖️💶📺

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungsrechtlich fragwürdig wird, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Sender über längere Zeit hinweg grob an Vielfalt und Ausgewogenheit scheitert. Die AfD schreibt, dass ARD, ZDF und Co. längst zum Sprachrohr der Regierenden geworden seien und weder Bildungsauftrag noch Grundversorgung erfüllen; die Entscheidung solle als Warnschuss verstanden werden und der Zwangsbeitrag müsse kippen, möglichst durch Umsetzung durch den bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Aus liberaler Perspektive sollte der Staat sich auf das Nötigste beschränken und Eingriffe dort erfolgen, wo sie wirklich unverzichtbar sind. Zwangsfinanzierung von Medien widerspricht individueller Freiheit und erschafft Abhängigkeiten, während Vielfalt besser durch Markt- und Wettbewerbsdruck als durch staatliche Pflichtprogramme gefördert wird. Eine effiziente Lösung wäre daher eine Freiheitsorientierung: gegebenenfalls eine schrittweise Umstrukturierung des Modells hin zu mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung, unabhängige Aufsicht über Inhalte und Finanzen, klare Kriterien für den öffentlichen Auftrag und stärkerer Wettbewerb durch geringere Eintrittsbarrieren für private Angebote. Wenn öffentliche Aufgaben bestehen, sollte deren Finanzierung unabhängig von politischer Einflussnahme erfolgen und den Nutzern Wahlmöglichkeiten geboten werden, welche öffentlich-rechtlichen Angebote sie nutzen, ohne den Konsumenten Zwangsbeiträge aufzubürden.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/stephan-brandner-bundesverwaltungsgericht-stellt-klar-verfehlung-der-programmvielfalt-fuehrt-zur-verfassungswidrigkeit/