EU-Chatkontrollen: Freiwillig, verfassungsrechtlich fragwürdig – Liberale fordern gezielte Maßnahmen und mehr Ermittler ⚖️🕵️‍♂️💬

Die 27 EU-Staaten haben sich darauf verständigt, Chatkontrollen in Messaging-Diensten einzuführen – vorerst freiwillig; drei Jahre lang soll die EU-Kommission prüfen, ob eine verbindliche Verpflichtung nötig wird. Die FDP kritisiert das scharf: Christian Dürr mahnt, es gehe um das digitale Briefgeheimnis und das Öffnen privater Nachrichten, daher müsse die Chatkontrolle endgültig ad acta gelegt werden. Der Kompromiss sieht vor, dass Anbieter freiwillig scannen dürfen, eine verpflichtende Pflicht bleibt vorerst nicht, doch nach drei Jahren soll eine Bewertung erfolgen. Technische Zweifel bleiben bestehen: Experten weisen auf mögliche Fehlalarme hin, und selbst Fortschritt wie Thorn-Tools könnte Millionen falscher Treffer liefern und Behörden überlasten. Dürr plädiert stattdessen für mehr Ermittlerkapazitäten und das Quick-Freeze-Verfahren, das bei konkretem Verdacht eine gerichtliche Sperrung und Einsicht in Daten ermöglicht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält den Plan verfassungsrechtlich für unvereinbar mit dem Grundgesetz und warnt, dass die EU damit ihr Freiheitsprojekt gefährden könnte.

Aus liberaler Perspektive macht es Sinn, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gegen Sicherheitspräferenzen abzuwägen: Massenhafte Datenspähreung untergräbt Vertrauen in digitale Dienste, hemmt Innovation und birgt missbrauchsanfällige Eingriffe mit Breitenwirkung. Statt auf flächendeckende Kontrollen zu setzen, sollten gezielte, verdachtsbasierte Maßnahmen mit klaren Rechtsvorschriften, unabhängiger Aufsicht und zeitlicher Begrenzung stehen. Mehr Ressourcen für Ermittler und grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei konkreten Verdachtsmomenten wirken oft effizienter und rechtsstaatlich unbedenklicher als eine breite Überwachung. Datenzugriffe sollten strikt an richterlichen Beschluss gebunden, minimalinvasiv und zweckgebunden erfolgen; Chilling-Effekte, Fehlanreize und Überwachungskriege würden so vermieden. Technische Lösungen müssen verlässlich, verhältnismäßig und mit starken Datenschutzmechanismen einhergehen, statt das Grundrecht auf Privatsphäre auszuhebeln. Am Ende sollte ein minimales Eingreifen des Staates gelten, das nur dort greift, wo konkrete Verdachtsmomente bestehen und klare Rechtsfolgen sowie Kontrollmechanismen vorliegen.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.fdp.de/chatkontrolle-endgueltig-ad-acta-legen