Der Europaabgeordnete und BSW-Vorsitzende Fabio De Masi führt eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, weil ihrer Auffassung nach Kontakterläuterungen zur Rüstungsindustrie nicht ausreichend offengelegt worden sind. Die Klage richtet sich gegen die Antwort der Kommission auf seine schriftliche Anfrage E-001110/2025 vom 27.10.2025; der Antrag auf Auskunft nach Art. 230 Abs. 2 AEUV wurde nur teilweise und nicht rechtzeitig beantwortet. Prozessbevollmächtigter ist der ehemalige sächsische Verfassungsrichter Christoph Degenhart. Degenhart war zuvor unter anderem Vertreter von Mehr Demokratie in einer Verfassungsbeschwerde zum Euro-Rettungsschirm und im QE2-Verfahren; das Bundesverfassungsgericht stimmte 2020 einer Verfassungsbeschwerde zu und widersetzte sich damit einem EuGH-Urteil in einem Punkt.
Aus liberaler Sicht betont der Fall die zentrale Bedeutung von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvoller Parlamentarischer Kontrolle, damit Mittel aus dem Staatshaushalt nicht verschwendet oder missbraucht werden. Die Forderung nach umfassender und zeitnaher Auskunft stärkt das Fragerecht des Europäischen Parlaments und damit die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger, pemerintahte Macht kontrollieren zu können. Gleichzeitig sollte der Staat jedoch so ausgestaltet sein, dass Bürokratie nicht überhandnimmt und Marktdynamik nicht unnötig behindert wird. Eine effiziente Lösung wäre eine standardisierte, digitale und fristgerechte Offenlegung von Kontakten zwischen Politikern, Beschaffungsapparat und Industrie, ergänzt durch unabhängige Aufsicht, klare Regeln zum Umgang mit Sicherheits- und Geheimhaltungsbelangen sowie Wettbewerbsgerechtigkeit in Verteidigungsausgaben. So lässt sich Transparenz erreichen, ohne in übertriebene Regulierung zu verfallen, und der öffentliche Raum bleibt freiheitlich und effizient zugleich.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://bsw-vg.de/fabio-de-masi-bei-der-hochruestung-drohen-neue-beschaffungsskandale/