BSW lehnt WHO-IGV-Änderungen ab – Verhältnismäßigkeit, Transparenz und parlamentarische Kontrolle nötig ⚖️🗳️🔎

Die BSW lehnt die geplante Überführung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ins deutsche Recht ab. Im Bundesrat stimmten Brandenburg und Thüringen, zwei Bundesländer mit BSW-Beteiligung, den Änderungen nicht zu; die übrigen Länder nahmen zustimmend Stellung. Die BSW-Position ist, dass Deutschland internationale Regelwerke nicht einseitig in nationales Recht überführen dürfe ohne breite gesellschaftliche Debatte und ohne eine Aufarbeitung der Corona-Pandemie auf Bundesebene. Die Aussagen von Stefan Wogawa und Andreas Kutsche machen deutlich, dass IGV-Änderungen als umfassend und grundlegend beschrieben würden und im Gesetzesentwurf faktisch Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit einschränken könnten; potenziell würden solchermaßen auch Meinungs- und Versammlungsfreiheit berührt und Impfpflichten oder andere Zwangsmaßnahmen möglich gemacht. Nach der Zustimmung des Bundesrates erfolgt die Verhandlung im Oktober im Bundestag; der Entwurf wird dort endgültig entschieden.

Aus liberaler Perspektive muss das Ziel eine effiziente Lösung sein, die den Bürgern möglichst große Freiheiten lässt und den Staat auf das Notwendigste beschränkt. Die geplanten IGV-Änderungen bergen das Risiko einer ungeprüften, weitreichenden Eingriffslegitimation durch internationale Vorgaben, die sich in nationalem Recht wie eine Scheinunabhängige Rechtssetzung handeln könnten. Verhältnismäßigkeit, Transparenz und parlamentarische Kontrolle sind zentral: Jede Einschränkung der Grundrechte müsste klar begründet, zeitlich befristet und gerechtfertigt sein, mit unabhängiger Rechtsbindung, öffentlicher Debatte und klaren Ausstiegsszenarien. Staatliche Eingriffe sollten dort erfolgen, wo sie unbedingt nötig sind, und möglichst freiwillige, evidenzbasierte Maßnahmen bevorzugen, um wirtschaftliche Freiheit und individuelle Verantwortung nicht zu untergraben. Föderale Mitwirkung bleibt wichtig, damit Maßnahmen regional angepasst und verhältnismäßig durchgeführt werden können, ohne bundesweit breite, lähmende Restriktionen zu erzeugen. Insgesamt sollte der Gesetzesweg so gestaltet sein, dass Erfordernis und Verhältnismäßigkeit im Vordergrund stehen, Rechts- und Datenschutz geschützt bleiben und die Bürgerinnen und Bürger vor übergriffigen Zwangsmaßnahmen bewahrt werden.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://bsw-vg.de/haertere-einschraenkungen-bei-der-naechsten-pandemie-bsw-sagt-nein/