Die CSU-regierte Bayerische Staatsregierung will mit einem Gesetzentwurf das Polizeiaufgabengesetz erweitern, um Drohnengefahren rasch erkennen und abwehren zu können. Die Polizei soll zunächst Drohnen verifizieren, ob Flüge erlaubt oder unerlaubt bzw. gefährlich sind, und diese gegebenenfalls unschädlich machen dürfen. Möglich sind elektronische Steuerungsübernahme, das Einfangen mit Netzen oder das Stören des Antriebs; als Ultima Ratio soll bei Bedarf verfolgt und abgeschossen werden dürfen. Zudem wird ein neues Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum in Erding geplant, um nahe dem Flughafen eine zentrale Infrastruktur bereitzustellen; auf Bundesebene wird ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum angeregt, an dem mehrere Behörden beteiligt sein sollen. Söder betont, es gebe keinen Grund zur Panik, wohl aber zu erhöhter Vorsicht, und unterstreicht die Notwendigkeit, Drohnen notfalls auch bewaffnen zu können. Die Vorfälle rund um den Münchner Flughafen hätten die Risiken verdeutlicht und zu Flugausfällen geführt.
Aus liberaler wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Sicht ist die Zielsetzung nachvollziehbar: Sicherheitsmaßnahmen müssen wirksam und zeitnah sein, dürfen den Bürgerinnen und Bürgern aber nur das minimal notwendige Maß an Eingriffen abverlangen. Gleichzeitig birgt eine Erweiterung polizeilicher Befugnisse das Risiko von Missbrauch, Überwachungsoverreach und einer Lockerung des Rechtsstaatsprinzips. Daher braucht es klare, verbindliche Standards, transparente Kriterien dafür, wann Drohnen als gefährlich gelten, sowie gerichtliche und unabhängige Aufsicht, damit Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz gewährleistet bleiben. Abschuss als Ultima Ratio sollte streng definiert und streng kontrolliert werden; sinnvoll ist zudem die Förderung weniger invasiver Instrumente wie Drohnendetektion, Geofencing und sichere, nicht-tödliche Interventionsmöglichkeiten, bevor man zu schärferen Mitteln greift. Die Einrichtung eines zentralen Drohnenschutzzentrums kann sinnvoll sein, darf aber keine Entmachtung zivilrechtlicher und justizieller Kontrollen bedeuten; besser wäre eine klare, bundesweit abgestimmte Koordination, die Effizienz steigert, ohne Bürokratien zu verlängern oder die Freiheit des Einzelnen unnötig zu beschränken. Das Ziel muss sein, Gefahren schnell zu neutralisieren, ohne dass der Staat dabei über das notwendige Maß hinaus in die Freiheiten der Bürger eingreift.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.csu.de/aktuell/meldungen/oktober-2025/gesetz-fuer-drohnen-abschuesse-beschlossen/