Aussetzung des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung: Liberale fordern Rechtsstaatlichkeit statt Ausschluss 🗳️⚖️📚

Die AfD schreibt, Bundesjustizministerin Hubig plane, das passive Wahlrecht nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig bis zu fünf Jahre auszusetzen. Stephan Brandner kritisiert den Vorstoß scharf und nennt ihn einen Frontalangriff auf die Demokratie, der es den Regierenden erleichtern würde, unliebsame Meinungsäußerungen zu nutzen, um politische Konkurrenz unwählbar zu machen und damit eine Vorentscheidung der Wahl durch den Staat zu treffen.

Aus liberal-ökonomischer Perspektive birgt ein solches Vorhaben erhebliche Risiken: Es schafft Rechtsunsicherheit, eröffnet potenziell willkürliche oder parteiische Auslegung und unterminiert die politische Partizipation, weil Bürgerinnen und Bürger isoliert oder weggedrängt werden könnten. Statt pauschaler Ausschlüsse plädiert eine liberale Sicht für verhältnismäßige, rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Hassrede, unabhängige Gerichte und klare, verfassungskonforme Grenzziehungen, damit Straftaten gegen Menschenwürde sanktioniert werden, ohne grundlegende Freiheitsrechte über Gebühr einzuschränken. Eine effiziente Lösung sollte Freiheiten stärken, den Staat auf das Notwendigste beschränken und Eingriffe nur dann zulassen, wenn sie zwingend erforderlich sind; statt Auslistungen zu favorisieren, fördern Bildung, Prävention und faire Rahmenbedingungen für eine offene Debatte und lebendige politische Konkurrenz.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.afd.de/stephan-brandner-entzug-des-wahlrechts-ist-frontalangriff-auf-die-demokratie/