Die BSW-Europaabgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich kritisieren gemeinsam mit dem tschechischen Abgeordneten Ondřej Dostál die Sanktionierung von Einzelpersonen durch den Rat der Europäischen Union im Rahmen der Sicherheits- und Außenpolitik. Sie werfen dem Rat eine intransparente, willkürliche Praxis vor, die EU-Recht und internationales Recht verletzt und damit Rechtsstaatlichkeit sowie das Grundrecht auf Meinungsfreiheit untergräbt. Zwei renommierte Rechtsexperten bestätigen in einem Gutachten Konflikte mit EU- und internationalem Recht. Insgesamt seien bisher 59 Personen betroffen; viele leben in Staaten, in denen EU-Sanktionen schwer durchsetzbar sind, doch EU-Bürger oder Einwohner EU-naher Staaten spüren die Sanktionen unmittelbar. Der Beschluss erfolgt hinter verschlossenen Türen; Betroffene erfahren Vorwürfe, Beweise und Rechtsmittel erst nachträglich oder gar nicht. Die Zuständigkeit bleibt oft unklar, nationale Gerichte sind kaum zuständig, und der EuGH hat nur eingeschränkte Kompetenzen in Sicherheits- und Außenfragen. Die Sanktionen nach CFSP 2024/2643 umfassen Konten- und Vermögenssperren, ein De-facto-Verbot von Erwerbstätigkeit, Investitionen oder jeglicher Einkommenserzielung, mit nur minimalen Grundbedürfnissen; Dritten ist Unterstützung untersagt; Grenz- und Rückkehrrechte können eingeschränkt sein. Die BSW mahnt, diese Praxis zu beenden, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit zu schützen und sich über alle politischen Grenzen hinweg im EU-Parlament dagegen einzusetzen.
Die Kritik der BSW-Abgeordneten trifft eine zentrale liberale Kernfrage: Sicherheits- und Außenpolitik darf nicht auf Kosten von Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und wirtschaftlicher Freiheit gehen. Beschlüsse des Rates hinter verschlossenen Türen, fehlende Vorwürfe, Beweise und Rechtsmittel oft erst nachträglich oder gar nicht offenzulegen, unklare Zuständigkeiten und eine eingeschränkte Rolle des EuGH gefährden die Rechtsstaatlichkeit und untergraben das Vertrauen in EU-Governance. Aus wirtschafts- und gesellschaftspolitisch liberaler Sicht ist eine effiziente Lösung nötig, die den Bürgern größtmögliche Freiheit lässt: Sanktionen ja, aber streng rechtsstaatlich, transparent, zeitlich befristet und verifizierbar. Dafür braucht es klare Kriterien für Einstufung, nachvollziehbare Begründungen, zügige Rechtsmittel, Fristen, eine unabhängige Prüfung und die Veröffentlichung der Kriterien, auch wenn sensible Informationen geschützt bleiben. Das Eingreifen des Staates muss auf das Notwendige beschränkt bleiben; Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein, zeitlich begrenzt und so gestaltet, dass extraterritoriale Wirkungen klar kontrolliert oder vermieden werden. Weiterhin muss Parlamentarismus stärker greifen: das Europäische Parlament gehört stärker einbezogen, unabhängige Prüfinstanzen sollten geschaffen werden, und der Rechtsweg muss klar geregelt sein, idealerweise mit verlässlicher Rechtsgrundlage im CFSP-Bereich und einer stärkeren Rolle des EuGH bei Grundrechtsprüfungen. Dazu gehören humane Ausnahmen, klare Rückkehrrechte und Schutz schlicht lebenswichtiger Bedürfnisse, damit wirtschaftliche Aktivität, Grundrechte und Rechtsfrieden nicht unnötig beeinträchtigt werden. So lässt sich Sicherheit gewährleisten, ohne Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Dynamik zu erodieren.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://bsw-vg.de/offener-brief-rechtswidrige-eu-sanktionen-verletzen-die-meinungsfreiheit/