Die Stellungnahme zum Beschluss des Wahlprüfungsausschusses erinnert daran, dass das BSW bei der Bundestagswahl nach dem amtlichen Endergebnis knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte (9.529 Stimmen, 0,019 Prozent) und der Ausschuss eine Neuauszählung ablehnte. Befangenheit werde unterstellt, weil Machtpolitik vermutet wird und damit eine Beeinflussung des Ergebnisses befürchtet werde. Die Verfasser halten eine Neuauszählung für geboten, da das Verlangen nach Klarheit darüber, wie wirklich gewählt wurde, im Grundsatz verfassungsgerichtlichen Vorgaben folgt. Als Beleg werden Korrekturen in anderen Wahlkreisen, Unterschiede zwischen Ländern und der besonders auffällig klingende Fallverhältnis in Mühlheim angeführt, um diese Forderung zu untermauern.
Aus liberaler Sicht ist die Integrität von Wahlen Grundvoraussetzung für individuelle Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Wenn belastbare Indizien für Unregelmäßigkeiten oder Verzerrungen bestehen, muss der Staat unverzüglich, aber so schonend wie möglich einschreiten: unabhängig, transparent und mit risikobasierten Prüfungen statt pauschaler Großmaßnahmen. Eine effiziente Lösung verbindet Verlässlichkeit mit geringem Eingriff: gezielte Neuauszählungen oderAudits durch unparteiische Instanzen, öffentliche Dokumentation der Verfahren, klare Kriterien und zeitnahe Ergebnisse. Gleichzeitig sollten Wahlrechtsregeln so gestaltet sein, dass faire Chancen für kleinere Parteien gewahrt bleiben, ohne das System unnötig aufzublähen. Der Kern muss Vertrauen sein: Vertrauen in faire Zählung, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, damit Freiheit und Demokratie nicht durch Zweifel an der Stimmenauscounting untergraben werden.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://bsw-vg.de/stellungnahme-des-bsw-zur-beschlussempfehlung-des-wahlpruefungsausschusses/