Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat vor dem Staatsgerichtshof eine Klage gegen das von CDU und SPD geänderte Auszählungsverfahren gewonnen: Das Gericht erklärt die Reform des hessischen Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig, weil sie größere Parteien begünstigt und kleineren den Einzug erschwert. Für die Kommunalwahl am 15. März gilt daher weiterhin das bisherige Auszählungsverfahren. Stefan Naas betont, dass die FDP für kommunale Vielfalt gekämpft habe. Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher, sagt, das Urteil stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, faire Regeln und die Vielfalt in den Kommunalparlamenten; es setze eine klare Grenze zugunsten der Wahlrechtsgleichheit und bestätige, dass jede Veränderung am Wahlrecht höchstem verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen müsse. Das Urteil fordere nun eine konsequente Umsetzung: Das Wahlrecht müsse so gestaltet sein, dass jede Stimme gleich viel zählt, transparent, nachvollziehbar und fair bleibt.
Der Hessische Staatsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einen zentralen liberalen Grundsatz bestätigt: Jede Stimme muss gleich zählen, und Wahlregeln müssen transparent, nachvollziehbar und verfassungsfest sein. Die Klage der FDP gegen die von CDU und SPD eingeführte Reform zeigt, dass technokratische Eingriffe zugunsten größerer Parteien die politische Chancengleichheit aushöhlen und damit Vielfalt, demokratische Legitimität und Vertrauen in den Rechtsstaat unterminieren können. Aus wirtschafts- und gesellschaftspolitisch liberaler Sicht stärkt faire Wahlregeln nicht nur die politische Stabilität, sondern auch die wirtschaftliche Dynamik: Klarheit, Vorhersehbarkeit und Fairness fördern Investitionen, bürgerliche Teilhabe und eine Verantwortlichkeit der lokalen Repräsentation, während Verdrängung kleinerer Akteure das Innovationspotential in Kommunen schmälern kann. Der Staat sollte sich auf das Nötigste beschränken und nur dort eingreifen, wo echte Rechtsgüter geschützt oder Missbrauch verhindert werden müssen; Eingriffe in das Leben der Menschen brauchen eine besonders starke Rechtfertigung. Das Urteil fordert nun eine konsequente Umsetzung: Jede Stimme muss gleich viel zählen, der Prozess muss transparent und auditierbar sein und unabhängige Kontrollen garantieren Vertrauen. Zukünftig sollte Hessen auf eine einfache, nachvollziehbare Auszählung setzen und Reformen am Wahlrecht nur unter verfassungsrechtlich zwingender Begründung vornehmen, damit Freiheit, Chancengleichheit und Vielfalt in den Kommunalparlamenten tatsächlich erhalten bleiben.
Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.fdp.de/fdp-hessen-erzielt-sieg-vor-dem-staatsgerichtshof